28.09.2023

Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher

Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.
21.09.2023

Frist endet bald: Jetzt Heizungen prüfen lassen

Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.
14.09.2023

Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken

Bei der Stromerzeugung soll sich der Anteil erneuerbarer Energien weiter erhöhen. Doch dazu müssen Hürden abgebaut und Prozesse vereinfacht werden. Das Kabinett bringt nun Gesetzesänderungen auf den Weg, die den Prozess für alle Bürger vereinfachen sollen.
07.09.2023

Neue Förderung: Solarstrom für Elektroautos

Bereits am 26. September startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Private Hauseigentümer können dann bis zu 10.200 Euro Zuschuss von der KfW-Bank erhalten.
31.08.2023

Köln-Junkersdorf: Mehrfamilienwohnhaus mit solider Basis zur Kapitalanlage

In ruhiger Wohnlage von Köln-Junkersdorf liegt dieses voll vermietete Vier-Familienwohnhaus mit einer Einzelgarage und sehr guten Verkehrsanbindungen. Das ca. 1965 massiv erbaute, gefällige 2 ½ geschossige Haus mit einer Gesamt-Wohnfläche von ca. 308 qm steht auf einem ca. 434 qm großen Grundstück in südwestlicher Ausrichtung, abseits der Durchfahrtsstraßen von Junkersdorf. Die rückwärtige Grundstücksfläche ist über die Kelleraußentreppe erreichbar. Links neben dem Objekt befindet sich die ebenfalls vermietete Einzelgarage. Die Fassade des Objektes wurde 2001/2002 gedämmt, verputzt und hell gestrichen. Der Kratz-Putzsockel ist etwas dunkler abgesetzt. Das mit Terrazzobodenbelag und mit seitlichen, ca. 1,20 m hoch gefliesten Wandflächen gestaltete Treppenhaus wird über die teilverglaste Haustüranlage und ein Isolierglasfenster belichtet. Beheizt wird das Objekt durch eine Gas-Zentralheizung von 1998. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral, elektrisch. Die ursprünglichen Wohnraumfenster wurden 1996 durch Kunststofffenster mit Isolierverglasung ersetzt. Die Erdgeschossfenster verfügen an einer Wohnung noch über Holzrollläden, bei der anderen Wohnung sind bereits Kunststoffrollläden verbaut. Der vorliegende Energieausweis als Verbrauchsausweis stammt vom 30.04.2014 und ist gültig bis zum 29.04.2024. Der Endenergiebedarf beträgt 121,0 kWh/(m²*a); (heutige Klasse D). Wesentlicher Energieträger ist Erdgas. Die Wohnflächen verteilen sich wie folgt: Erdgeschoss: 2 Dreizimmerwohnungen mit jeweils ca. 77 m² Obergeschoss: 2 Dreizimmerwohnungen mit jeweils ca. 77 m² Eine deutliche Wohnqualitätsverbesserung ergab sich durch die Erweiterung der vorhandenen Loggien um Vorsatz-Balkone im Jahre 2002. Oberhalb des Obergeschosses erreicht man, über eine vom oberen Treppenhaus ausfahrbare Bodentreppe, das nicht ausgebaute Dachgeschoss. Die obere Geschoßdecke hat eine Bodendämmung aus ca. 100 mm starker Mineralwolle. Die Dacheindeckung selbst wurde 2014 komplett erneuert. Im Kellergeschoss finden sich neben den Flurbereichen, der Heizraum, der Waschraum, die Mieterkeller sowie die Trocken- und Abstellräume. – Die Sammel- und Grundleitungen im Keller wurden 2006 erneuert. Das Objekt verfügt auch vom Trockenraum her über eine Kelleraußentreppe zur rückwärtigen Hausseite. Die Lage und derzeitige Aufteilung der Räume entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrisszeichnungen. Nähere Einzelheiten zur baulichen Ausstattung entnehmen Sie bitte unserer Ausstattungsbeschreibung. Mit Rücksicht auf die bestehenden, unbefristeten Mietverhältnisse wird aus Diskretionsgründen auf die Abbildung von Innenaufnahmen der einzelnen Wohnungen verzichtet. Das Haus verfügt bei solider Basis und gegebenen weiteren Ertüchtigungsmöglichkeiten im energetischen und elektrischen Bereich über Zukunfts- und Kapitalanlagepotenzial. Bei weiterem Interesse an der angebotenen Immobilie freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir benennen dann auch gerne Einzelheiten zu den laufenden Mietverhältnissen.
31.08.2023

BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung formell unwirksam

Nach Modernisierungen wird häufig die Miete erhöht. Nutzen Vermieter hierzu Drittmittel, wie zum Beispiel Förderungen, müssen sie dies bei der anschließenden Mieterhöhung angeben. Tun sie das nicht, ist die Mieterhöhung formell unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

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